Sicherheit am Arbeitsplatz

und beim Heimwerken

In einem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten muss ein Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Dies besagt der Paragraf 20 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention. Der Sicherheitsbeauftragte soll beratend tätig sein, sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz erkennen und auf deren Beseitigung hinwirken. Zu seinen Aufgaben gehört es vor allem, seine Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren. Zu diesem Zweck nimmt er an Lehrveranstaltungen teil und macht sich mit Methoden der Unfallverhütung vertraut.

Diese Regelung ist unbestritten eine sinnvolle. Doch der Gedanke der Unfallverhütung gilt nicht nur für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten. Der Gedanke ist universal und ist auch auf professionelle Handwerker sowie Heimwerker anwendbar. Die Arbeit mit scharfem Werkzeug und Maschinen aller Arten ist grundsätzlich mit Gefahr eines Unfalls verbunden. Dieser Grundsatz gilt für den Profi und den Laien gleichermaßen. Die Sicherheit am Arbeitsplatz spielt aus diesen Gründen eine enorm wichtige Rolle und dient der Unfallverhütung.

Quetschverletzungen

Eine außergewöhnlich hohe Gefahr bei Handwerkerarbeiten oder beim Arbeiten in eine Fabrik geht von Quetschverletzungen aus. Bei vielen Handwerksbetrieben und in den Fabriken wird mit schweren Werkstücken gearbeitet. Von diesen geht eine sehr hohe Gefahr aus.

Die besondere Gefahrenquelle entsteht immer dann, wenn diese schweren Werkstücke auf einer Werkbank oder einem Fließband abgelegt werden. Ein Augenblick der Unaufmerksamkeit reicht aus und die Finger oder sogar die gesamte Hand geraten unter das Werkstück und werden gequetscht.

Eine nicht weniger gefährliche Situation ist beim Arbeiten mit automatischen Spannvorrichtungen gegeben. Auch hier reicht ein Augenblick der Unaufmerksamkeit, damit die Gliedmaßen in die Spannvorrichtung geraten und Schaden nehmen.

Je nach Schwere der Quetschung kann die Verletzung zum längerfristigen Ausfall führen. In den unglücklichsten Fällen kann eine Quetschung sogar die Amputation der betroffenen Gliedmaßen erfordern.

Um die Gefahr solcher Verletzungen zu minimieren, sollte sich jeder Arbeiter, Handwerker und Heimwerker mit seinem Arbeitsplatz vertraut machen und sich der Tatsache bewusst werden, mit welchen Maschinen und Werkstücken er arbeitet. Den Sicherheitshinweisen, Abstandsregelungen und anderen Sicherheitsmaßnahmen sollte hier besondere Beachtung geschenkt werden.

Schnittverletzungen und Amputationen durch Sägen

Eine weitere Gefahrenquelle an den Arbeitsplätzen stellen verschiedene Sägen dar. Es ist unerheblich, ob es sich dabei um Kreissägen, Bandsägen, Stichsägen, Kettensägen oder um andere Arten von Sägen handelt. Beim Arbeiten mit Sägen, insbesondere mit elektrischen Sägen, besteht die Gefahr von Schnittverletzungen oder von Amputationen.

Die Arbeit mit den elektrischen Sägen erfordert eine sorgfältige Einweisung in die Bedingung solcher Sägen. Die Einweisung sollte durch ein geschultes Personal vorgenommen werden. Dies gilt sowohl für professionelle Handwerker als auch für die Heimwerker.

Trotz einer erfolgten Einweisung darf der Bediener in seiner Umsicht nicht nachlässig werden.

Die häufigste Verletzung bei der Bedienung von Sägen ist eine Amputation der Finger. Aus diesem Grund sollte beim Arbeiten mit den Sägen stets auf die Positionierung der Hände geachtet werden. Beim Sägen sollte auf den Griff hinter das Werkstück verzichtet werden. Bei solchen Griffen hat der Bediener seine Hand nicht mehr im Blick. Dabei erhöht sich die Gefahr, mit der Hand in das Sägeblatt zu greifen.

Eine weitere vermeidbare Gefahrenquelle ist das Tragen von Handschuhen beim Sägen. Diese können durch die Sägeblätter erfasst und in die Maschine hineingezogen werden.

Aus diesen Gründen ist beim Arbeiten mit den Sägen auf die Warn- und Sicherheitshinweise zu achten. Die Bedienung der Sägen geht mit einem erhöhten Verletzungsrisiko einher und sollte mit einem Bewusstsein für diese Verletzungen geschehen.

Notausfunktionen kennen und erste Hilfe für den Ernstfall


Um die Gefahrenquellen zu kennen und dadurch das Verletzungsrisiko zu minimieren, sollte sowohl der Profi als auch der Heimwerker sich mit seinem Arbeitsplatz vertraut machen und seine Maschinen und Geräte kennen. Ein Verbandskasten sollte nicht nur vorhanden, sondern auch vollständig und zugänglich sein. Für den Fall einer Verletzung sollten auch Notfallnummer und das Mobiltelefon bereit liegen.