Brände in Unternehmen

Folgen für die Umwelt

Brandschutz ist für alle Unternehmen ein wichtiges und bekanntes Thema – die Pflicht Feuer zu vermeiden, und im Brandfall Evakuierung und Brandbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten ist allgegenwärtig. Vor allem in Betrieben, die mit gefährlichen chemischen Stoffen arbeiten, müssen besondere Vorkehrungen zum Brandschutz getroffen werden.

Vielen ist aber nicht bewusst, dass im Fall eines Brandes auch das Löschen selbst zum Problem werden kann – nämlich dann, wenn das Löschwasser, welches mit gefährlichen Stoffen verunreinigt ist, ungehindert abfließen kann und dadurch ggf. in die Umwelt gelangt.

Katastrophe von Basel 1986

Im Jahr 1986 gab es in Basel in der Schweiz einen verheerenden Brand in einem Chemiekonzern, in dessen Folge austretendes Löschwasser zu einer massiven chemischen Kontamination des Rhein führte. Die Folgen waren ein bis dato nie dagewesenes Ausmaß des Fischsterbens, und die daraus resultierende sog. Störfallverordnung der Schweiz, deren Äquivalent in Deutschland die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie wurde.

Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie

Diese Richtlinie besagt, dass Unternehmen die Pflicht haben, kontaminiertes Löschwasser am ungehinderten Austreten in die Umwelt zu hindern. Dabei gibt es mehrere definierte Schwellenwerte für die Menge der gelagerten Stoffe und für deren Umgang. Die Musterrichtlinie wurde 1992 veröffentlicht. Sie galt seit 2017 parallel zur AwSV, was für einige Verwirrung sorgte, da die Anwendung nicht klar geregelt erschien und es unterschiedlich zuständige Behörden gab (Wasserbehörden, Baubehörden). Seit 2020 ist die LöRüRi für ungültig erklärt und die AwSV regelt die Rückhaltung von Löschwasser.

Möglichkeiten der Rückhaltung von Löschwasser

Um Löschwasser am unkontrollierten Austreten in die Umwelt zu hindern, müssen sämtliche „Ausgänge“ wasserdicht verschließbar sein. Das betrifft vor allem alle Zugänge zu Abflüssen wie z.B. Gullideckel, aber auch Türen, Tore, Durchgänge ins Freie etc. Für den sicheren Verschluss von Gullis bieten sich sog. Kanalabdeckplatten an – schwere Stahlplatten mit einer umlaufenden Gummidichtung an der Unterseite. Für den Verschluss von Türen, Toren und Durchgängen gibt es sogenannte Löschwasserbarrieren. Dabei handelt es sich um Stahlkörper, die mit widerstandsfähigen Dichtungen an der Außenseite versehen sind. Diese Stahlkörper werden vor die entsprechende Gebäudeöffnung gesenkt und verschließen diese wasserdicht.

Löschwasserbarrieren zur Absperrung der Tore eines Logistikdienstleisters – Quelle: www.thomas.biz

Fazit: beim Brandschutz auch auf das Löschwasser achten

Im Zweifelsfall sollte man sich mit den örtlichen Umwelt- und Wasserbehörden abstimmen, ob die Rückhaltung von Löschwasser notwendig ist, denn nur so können im Schadensfall Schadensersatzansprüche oder Strafzahlungen vermieden werden. Wichtig ist es auf jeden Fall, den Aspekt des Löschwassers unbedingt mit zu berücksichtigen.